Kommt immer darauf an, es gibt ja die Einstufung nach der Kompetenz und dann nach den Berufsjahren und Erfahrung.
Bist du nur Befehlsempfänger mit wenig Eigenkompetenz oder doch jemand der Untergeben hat ?
Da gibt es bestimmte Tabellen. In Österreich muss der Arbeitgeber die Berufspraxis nicht anerkennen.
Wenn er aber seine Stelle mit mehr Gehalt und einer anderen KV Einstufung ausschreibt und der Nachfolgende mehr Geld bekommt, kann er sich bei der AK beschweren, aber ich glaub wenn nicht viel rausschaut wird da keiner die Finger rühren. Solange er in der Richtigen Verwendungsgruppe drinnen ist, kann der Arbeitgeber alles Reinschreiben, solange er nicht unter dem KV Zahlt.
Es gibt ja noch diesen netten Satz “Bereitschaft zur Überbezahlung, je nach Erfahrung und Qualifikation.”
Ich hab mir das genau aus dem Kollektivvertrag rausgesucht. Verwendungsgruppe V ist die neue Stelle. Er hat mich in die Gruppe IV gesetzt. Die Stelle und Aufgaben sind ident.
Dann husch husch zum Rechtsverdreher deines Vertrauens.
Soweit ich weis, bist du nicht in Deutschland beheimatet aber da es ein deutschsprachiges Land ist, dürfte die Gesetzeslage ja sehr ähnlich sein. Entsprechend müsste es ja sowas geben wie: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Also einfach mal nachfragen, was man da machen kann. Hört sich jedenfalls so an, als ob es dafür (eher dagegen) Gesetze gibt.
Wenn was rausschaut was sich auszahlt, dann mach es. Aber wenns mehr Nerven kostet als es was bringt… lass es einfach
Keiner gibt dir die Nerven zurück die du an sowas verschwendest…